"Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf ... nicht mehr ausüben kann" (§172(2)VVG).
Gerade für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung der einzige wirksame Schutz, wenn man seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Sie kann durch keine andere Versicherung gleichwertig ersetzt werden. Weitere Informationen in unserer kostenfreien individuellen Beratung: